Ortsvereine
Hier haben wir für Dich einiges zusammengestellt, was vielfach Fragen aufwirft.
Begriffserklärung & Ablauf
Definition «Ortsverein»
Nicht jeder Verein der Gemeinde Schwyz ist automatisch ein Ortsverein.
Als Ortsvereine der Gemeinde Schwyz gelten
- öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche keine Gebühren oder Steuern erheben oder von ihrem Zweck her nicht gewinnorientiert arbeiten;
- privatrechtliche, nicht-gewerbliche Zwecke verfolgende Organisationen, welche gemäss ihren Statuten ihren Sitz in der Gemeinde Schwyz haben; und die zudem
- einen Mitgliederbestand von mindestens 20 Personen aufweisen, wobei mindestens 15 Mitgliedern ihren Wohnsitz in der Gemeinde Schwyz haben;
- ihre Vereinstätigkeit grundsätzlich auf das Gemeindegebiet Schwyz ausrichten
Wenn dein Verein diese Punkte erfüllt, kannst du die Anerkennung als Ortsverein bei der Gemeinde Schwyz beantragen. Weitere Informationen findest du unter dem Punkt «Anerkennung als Ortsverein».
Welchen Vorteil haben wir als Ortsverein?
Ortsvereine der Gemeinde Schwyz haben folgende Vorteile:
- Die Gemeinde Schwyz bezahlt die Saalmiete für die Nutzung des MythenForum Schwyz (oder der Mehrzweckhalle Seerüti in Seewen oder des Pfarrheimes in Ibach) einmal pro Kalenderjahr, bei bewilligtem Gesuch
- Saal nach Wahl
- Maximal 12 Haustechnikerstunden im MythenForum Schwyz sind dabei inbegriffen, für Licht- und Tontechnik und alles weitere gelten die Miet- und Servicetarife
- 25 % Ermässigung auf die Mietzinstarife des MythenForum Schwyz bei jedem Folgeanlass im selben Kalenderjahr
- Weitere Vorteile: Mehr Infos dazu im Benutzungsreglement für Ortsvereine.
Ablauf einer Anerkennung/einer Saalmiete
- Antrag zur Anerkennung als Ortsverein bei der Gemeinde Schwyz (einmalig)
- Nach positivem Bescheid: Datumsabklärung resp. Saal-Reservation beim MythenForum
- Gesuch um Bezahlung der Raummiete bei der Gemeinde Schwyz (jährlich/bei jedem Event zu wiederholen)
- Nach positivem Bescheid: Definitive Angaben und Teilnehmerzahl ans MythenForum
Anerkennung als Ortsverein
Wie kann ich eine Anerkennung als Ortsverein veranlassen?
Um als Ortsverein der Gemeinde Schwyz anerkannt zu werden, sind der Gemeindekanzlei Schwyz einmalig die Statuten und ein aktuelles Mitgliederverzeichnis einzureichen. Die Kompetenz zur Anerkennung als Ortsverein der Gemeinde Schwyz obliegt dem Gemeindepräsidium (Gemeindepräsident und Gemeindeschreiber). In Ausnahme- und Streitfällen entscheidet der Gemeinderat. Mehr Informationen findest du unter www.gemeindeschwyz.ch.
Adresse:
Gemeinde SchwyzGemeindekanzlei
Herrengasse 17
Postfach 253
6431 Schwyz
E-Mail: gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch
Telefon: 041 819 07 11
Reservation im MythenForum
Wo muss ich mich bzgl. dem Datum für die Saalmiete melden?
Der Ortsverein klärt mit uns ab, ob das gewünschte Datum respektive der Saal verfügbar ist und stellt danach ein Gesuch um Bezahlung der Saalmiete an die Gemeinde Schwyz mit dem gewünschten Datum.
Für die Eventanfrage und Abklärung des Datums resp. der freien Räumlichkeiten füllst du am besten das Eventanfrage-Formular aus. Falls du zu viele offene Fragen hast, kannst du dich auch via E-Mail unter management@mythenforum.ch oder unter 041 818 60 40 melden.
Wie weit im Voraus kann ich den Saal reservieren?
Jeder Ortsverein hat das Recht, jeweils ein Jahr im Voraus einen Termin zu reservieren, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Anlass des laufenden Jahres bereits stattgefunden hat bzw. kein anderer Anlass stattfindet.
Termine für Veranstaltungen von kantonaler oder nationaler Bedeutung (z.B. Schweizerische Delegiertenversammlungen) können bereits früher reserviert werden. Die Reservation hat schriftlich zu erfolgen. Definitive Reservationen nach beidseitiger Bestätigung sind für beide Parteien verbindlich.
Gesuch um Bezahlung der Raummiete
Wo kann ich das Gesuch um Bezahlung der Raummiete einreichen?
Nach der Anerkennung als Ortsverein und nachdem du das Datum mit uns abgeklärt hast, kannst du das Gesuch um Bezahlung der Saalmiete bei der Gemeinde einreichen.
Das Gesuchsformular findest du auf der Website der Gemeinde Schwyz. Es muss mindestens 3 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeindekanzlei Schwyz eingereicht werden.
Wichtig: Das Gesuch muss für jeden Anlass erneut eingereicht werden.
Weitere Informationen
Gibt es noch etwas zu beachten?
Weitere Informationen sind im Benutzungsreglement für Ortsvereine unter Downloads zu finden.
Dort findest du z.B. auch die Miet- und Servicetarife.
Was gibt es zu wissen zum Thema Sicherheit?
Alles zum Thema Sicherheit, Gesundheit, Sanität, Brandschutz und Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen findest du in den Merkblättern unter Downloads.
Wo kann ich mich bei Fragen melden?
Gerne geben wir dir Auskunft unter info@mythenforum.ch oder 041 818 60 40. Auch die Gemeindekanzlei gibt dir gerne Antworten auf deine Fragen unter